Tuesday, 11 September 2012

A Part of Gödel's Paper on the Two Incompleteness Theorems

First, here you have some in German, as I aim for Section 3 and 4 to complement
the work by M. Hirzel given freely elsewhere on the Internet. So German now and
English later:

On formally undecidable propositions of Principia Mathematica and related systems I.

(German: Über formal unentscheidbare Sätze der Principia Mathematica und verwandter Systeme, I.)

 
Kurt Gödel, Wien

[Section] 3. [bei Seite 191]

Wir ziehen nun aus Satz VI weitere Folgerungen und geben zu diesem Zweck folgende Definition:

Eine Relation (Klasse) heißt arithmetisch, wenn sie sich allein mittels der Begriffe +, . [Addition und Multiplikation, bezogen auf natürliche Zahlen, (x), = definieren l
Zahlen beziehen dürfen Entsprechend wird der Begriff "arithmetischer Satz"
definiert. Insbesondere sind z.B. Die Relationen "größer" und "kongruent nach
einem Modul" arithmetisch, denn as gilt:

["Code" needs rechecking/correction.]

x > y ~(Ez) [y = x + z]

x º y (mod n) ~(Ez) [(x
= y + z & n)
Ú (y = x + z & n)] Es gilt der
Satz VII: Jede
rekursive Relation ist arithmetisch.


Wir beweisen den Satz in der Gestalt: Jede Relation der Form x0 = j (x1 ...
n) wo
j
rekursiv ist, ist arithmetisch, und wenden vollständige Induktion nach der
Stufe von j an. j habe die s-te Stufe (s > 1). Dann gilt entweder:

[Seite 192]

1.   j (x1 ... xn) = r [c1 (x1 … xn), c2 (x1 … xn),
cm (x1 … xn)]5
(wo r und sämtliche ci kleinere Stufe haben als s) oder:
2.   j (0, x2
... xn) =
y (x2 … xn)
j (k + 1, x2 ... xn) = m [k, j (k, x2 … xn),
x2 … xn
]
(wo y, m niedrigere Stufe als s haben).
Im ersten Falle gilt:
x0 = j (x1 … xn) ~(E y1 … ym) [R (x0, x1 … xn) & S1(y1, x
      xn) & ... & Sm(ym x1 … xn)]


wo R bzw. Si die nach induktiver Annahme existierenden mit x0 = r (y1 … ym) bzw. y = ci(x1 ... xn)
äquivalenten arithmetischen
Relationen sind. Daher ist x0 = j (x1 … xn) in diesem Fall arithmetisch.

Im zweiten Fall wenden wir folgendes Verfahren an: Man kann die Relation x0 =  (x1
xn)
mit Hilfe des Begriffes „Folge von Zahlen“ (f)52 folgendermaßen ausdrücken:
x0 = j (x1 … xn)
~(E f) {f0 =
y (x2 … xn) & (k) [k <
x1
Þ fk+1 =  (k, fk,
x2 … xn)] & x0 = fx1}

 
Wenn S (y, x2 … xn) bzw. T (z, x1
  … xn + 1)  die nach induktiver
Annahme existierenden mit y =  (x2 … xn)
bzw. z =  (x1 … xn + 1) ä
quivalenten arithmetische Relationen sind, gilt daher:

x0 = j (x1 … xn) ~(E f) {S (f0 =  (x2
  … xn
 & (k) [k < x1 Þ T (fk+1, k, fk, x2
  … xn)] & x0 = fx1}

 
Nun ersetzen wir den Begriff “Folge von Zahlen” durch “Paar von Zahlen”, indem wir dem
Zahlenpaar n, d die Zahlenfolge f(n, d) (fk(n, d) = [n]1 + (k + 1) d) zuordnen, wobei [n]p den
kleinsten nicht  negativen Rest von n modulo p bedeutet.

 
Es gilt dann der
Hilfssatz 1: Ist f eine beliebige Folge natürlicher Zahlen und k eine
beliebige natiirliche Zahl, so  gibt es ein Paar von natürlichen Zahlen n, d, so daß f(n, d) und f in
den ersten k Gliedern  übereinstimmen.
 
Beweis: Sei l die größte der Zahlen k, f0, f1, … fk - 1. Man bestimme n so, daß:
 
n º fi [mod (1 + (i + 1) l!)] für i = 0, 1, ... k - 1

[Seite 193]

was möglich ist, da je zwei der Zahlen 1 + (i + 1) l! (i = 0, 1, ... k – 1) relativ prim sind. Denn eine  in
zwei von diesen Zahlen enthaltene Primzahl müßte auch in der Differenz (i1 i2) l! und daher
wegen |i1 - i2| < l in l! enthalten sein, was unmöglich ist. Das Zahlenpaar n, l! leistet dann das  Verlangte.

Da die Relation x = [n]p durch:
 
x º n (mod p) & x < p
 
definiert und daher arithmetisch ist, so ist auch die folgendermaßen definierte Relation P (x0, xl  xn):
 
P (x0 ... xn) º (E n, d) {S[([n]d + 1, x2 ... xn) & (k) [k < x1 Þ T ([n]1 + d (k + 2), k, [n]1 + d (k + 1), (x2 … xn)] & x0 = [n]1 + d (x1 + 1)}
 
arithmetisch, welche nach (17) und Hilfssatz 1 mit: x0 = j (x1 … xn) äquivalent ist (es kommt bei  der Folge f in (17) nur auf ihren Verlauf bis zum x1 + 1-ten Glied an). Damit ist Satz VII bewiesen.
Gemäß Satz VII gibt es zu jedem Problem der Form (x)F(x) (F rekursiv) ein äquivalentes  ärithmetisches Problem und da der ganze Beweis von Satz VII sich (für jedes spezielle F) innerhalb
des Systems P formalisieren läßt, ist diese Äquivalenz in P beweisbar. Daher gilt:
 
Satz VIII: In jedem der in Satz VI genannten formalen Systeme53 gibt es unentscheidbare arithmetische Sätze.
Dasselbe gilt (nach der Bemerkung auf Seite 190) für das Axiomensystem der Mengenlehre
und dessen Erweiterungen durch
v-widerspruchsfreie rekursive Klassen von Axiomen.

Wir leiten schließlich noch folgendes Resultat hier:
Satz IX: In allen in Satz VI genannten formalen Systemen (53) gibt es unentscheidbare Probleme des  engeren Funktionenkalküls54 (d. h. Formeln des engeren Funktionenkalküls, für die weder
Allgemeingültigkeit noch Existenz eines Gegenbeispiels beweisbar ist)55.


[Seite 194]

Dies beruht auf:
Satz X: Jedes Problem der Form (x)F(x) (F rekursiv) läßt sich zurückführen auf die Frage nach der  Erfüllbarkeit einer Formel des engeren Funktionenkalküls (d.h. zu jedem rekursiven F kann man  eine Formel des engeren Funktionenkalküls angeben deren Erfüllbarkeit mit der Richtigkeit von  (x)F(x) äquivalent ist).
Zum engeren Funktionenkalkül (e. F.) rechnen wir diejenigen Formeln, welche sich aus den  Grundzeichen: ~, Ú, (x), =; x, y ... (Individuenvariable) F (x), G (x, y), H (x, y, z)... (Eigenschafts-
und Relationsvariable) aufbauen56, wobei (x) und = sich nur auf Individuen beziehen dürfen. Wir  fügen zu diesen Zeichen noch eine dritte Art von Variablen
j (x), w (x, y), c (x, y, z) etc.
hinzu, die  Gegenstandsfunktionen vertreten (d. h.
j (x), w (x, y) etc.) bezeichnen eindeutige Funktionen, deren  Argumente und Werte Individuen sind57. Eine Formel, die außer den zuerst
angeführten Zeichen des e. F. noch Variable dritter Art
j ( (x), w (x, y) ... etc.)
enthält, soll eine Formel im weiteren Sinne (i. w. S.) heißen58. Die Begriffe "erfüllbar",
"allgemeingültig" übertragen sich ohneweiters auf Formeln i. w. S. und es gilt der Satz, daß man zu jeder Formel i. w. S. A eine gewöhnliche Formel  des e. F. B angeben kann, so daß
die Erfüllbarkeit von A mit der von B äquivalent ist. B erhält man  aus A, indem man die in A vorkommenden Variablen dritter Art
j (x), w (x, y) ... durch Ausdrücke der Form: (i, z) F (z, x), (i, z) G (z, x, y) ... ersetzt, die "beschreibenden" Funktionen im Sinne der PM. I * 14  auflöst und die so
erhaltene Formel mit einem Ausdruck logisch multipliziert59, der besagt, daß sämtliche an Stelle der
j, w .. gesetzte F, G .. hinsichtlich der ersten Leerstelle genau eindeutig sind.
Wir zeigen nun, daß es zu jedem Problem der Form (x)F(x) (F rekursiv) ein äquivalentes betreffend  die Erfüllbarkeit einer Formel i.w.S. Gibt, woraus nach der eben gemachten Bemerkung Satz X  folgt.
Da F rekursiv ist, gibt es eine rekursive Funktion F (x), so daß F(x) ~[F (x) = 0], und für F gibt es  eine Reihe von Funktionen F1, F2 ... Fn, so daß: Fn = F, F1 (x) = x + 1 und für jedes Fk (1 < kn)
entweder:


1. (x2, ... xm) [Fk (0, x2 ... xm) = Fp (x2 ... xm)]                                      (18)

(x, x2 ... xm) {Fk [F1 (x), x2 ... xm] = Fq [x, Fk (x, x2 ... xm), x2 ... xm]}

p, q < k

[Seite 195]

oder:
2. (x1 ... xm) [Fk (x1 ... xm) = Fr (Fi1 (Á1) ... Fis (Án))][60]                 (19)

r < k, iʋ < k (für ʋ = l, 2 ... s)

oder:

3. (x1 ... xm) [Fk (x1 ... xm)] = F1 (F1 ... F1 (0))]                                   (20)

Ferner bilden wir die Sätze:


(x) F1 (x) = 0 & (x, y) [F1 (x) = F1 (y) Þ x = y]                                 (21)

(x) [Fn (x) = 0]                                                                                      (22)

Wir ersetzen nun in allen Formeln (18), (19), (20) (für k = 2, 3 . . . n) und in
(21) (22) die  Funktionen i durch Funktionsvariable i, die Zahl 0 durch eine sonst nicht vorkommende
Individuenvariable 0 und bilden die Konjunktion C sämtlicher so erhaltener Formeln.

Die Formel (E x0) C hat dann die verlangte Eigenschaft, d. h.

1. Wenn (x) [ (x) = 0] gilt, ist (E x0) C erfüllbar, denn die Funktionen F1, F2 ... Fn ergeben dann offenbar in (E x0) C für 1, 2 ... n eingesetzt einen richtigen Satz.

2. Wenn (E x0) C erfüllbar ist, gilt (x) [F (x) = 0].

Beweis: Seien Ψ1, Ψ2 ... Ψn die nach Voraussetzung existierenden Funktionen, welche in (E x0) C für φ1, φ2 ... φn eingesetzt einen richtigen Satz liefern. Ihr Individuenbereich sei Á. Wegen der Richtigkeit von (E x0) C für die Funktionen Ψi gibt es ein Individuum a (aus Á), so daß sämtliche  Formeln (18) bis (22) bei Ersetzung der Fi durch Ψi und von 0 durch a in richtige Sätze (18') bis  (22') übergehen. Wir bilden nun die kleinste Teilklasse von Á, welche a enthält und gegen die Operation Ψ1 (x)  abgeschlossen ist. Diese Teilklasse (Á) hat die Eigenschaft, daß jede der Funktionen Ψi, auf  Elemente aus Á angewendet wieder Elemente aus Á ergibt. Denn für Ψ1 gilt dies
nach Definition  von
Á und wegen (18'), (19'), (20') überträgt sich diese Eigenschaft von Ψi mit niedrigerem Index  auf solche mit höherem. Die Funktionen, welche aus Ψi durch Beschränkung
auf den Individuenbereich
Á entstehen, nennen wir Ψi'. Auch für diese Funktion gelten sämtliche Formeln  (18) bis (22) (bei der Ersetzung von 0 durch a und Fi durch Ψi').

Wegen der Richtigkeit von (21) für Ψ1' und a kann man die Individuen aus Á eineindeutig auf die natürlichen Zahlen abbilden u. zw. so, daß a in 0 und die Funktion Ψ1' in die Nachfolgerfunktion F1 übergeht. Durch diese Abbildung gehen aber sämtliche Funktionen Ψi' in die Funktionen Fi über  und wegen der Richtigkeit von (22)

[Seite 196]
 
für Ψnʹ und a gilt (x) [Fn (x) = 0], oder (x) [F (x) = 0], was zu beweisen war61.

Da man die Überlegungen, welche zu Satz X führen, (für jedes spezielle F)
auch innerhalb des Systems P durchführen kann, so ist die Äquivalenz zwischen
einem Satz der Form (x) F (x) (F  rekursiv) und der Erfüllbarkeit der entsprechenden
Formel des e. F. in P beweisbar und daher folgt aus der Unentscheidbarkeit des
einen die des anderen, womit Satz IX bewiesen ist.[61]



[Section] 4.


Aus den Ergebnissen von Abschnitt 2 folgt Bin merkwürdiges Resultat, bezüglich
eines Widerspruchslosigkeitsbeweises des Systems P (und seiner Erweiterungen),
das durch folgenden Satz ausgesprochen wird:

Satz XI: Sei x eine beliebige rekursive widerspruchsfreie[62] Klasse von Formeln, dann gilt: Die  Satzformel, welche besagt, daß x widerspruchsfrei ist, ist nicht x-beweisbar; insbesondere ist die Widerspruchsfreiheit von P in P unbeweisbar[63], vorausgesetzt, daß P widerspruchsfrei ist (im entgegengesetzten Fall ist natürlich jede Aussage beweisbar).

Der Beweis ist (in Umrissen skizziert) der folgende: Sei x eine beliebige für die folgenden Betrachtungen ein für allemal gewählte rekursive Klasse von Formeln (im einfachsten Falle die  leere Klasse). Zum Beweise der Tatsache, daß 17 Gen r nicht x-beweisbar ist[64], wurde,
wie aus 1.  Seite 189 hervorgeht, nur die Widerspruchsfreiheit von x benutzt, d, h. es gilt:

Wid (x) Þ Bewx (17 Gen r)                                                                (23)
d. h. nach (6·1):

Wid (x) Þ (x) x Bx (17 Gen r)

Nach (13) ist 17 Gen r = S b (p (19 / Z(p))) und daher:

[Seite 197]

Wid (x) Þ (x) x Bx S b (p (19 / p Z(p))) [Ed.: Special marking apply.]

d. h. nach (8·1):

Wid (x) Þ (x) Q (x, p)                                                   (24)

Wir stellen nun folgendes fest: Sämtliche in Abschnitt 266 und Abschnitt 4 bisher
definierte Begriffe (bzw. bewiesene Behauptungen) sind auch in P ausdrückbar (bzw. beweisbar). Denn es wurden überall nur die gewöhnlichen Definitions- und Beweismethoden der klassischen Mathematik verwendet, wie sie im System P formalisiert sind. Insbesondere ist z (wie jede rekursive Klasse) in P definierbar. Seit w die Satzformel, durch welche in P Wid (x) ausgedrückt wird. Die Relation Q (x, y) wird gemäß (8·1), (9), (10) durch das Relationszeichen q ausgedrückt,  folglich Q (x, p) durch r [ da nach (12) r = S b (q (19 / Z(p))] und der Satz (x) Q (x, p) durch 17 Gen r.

Wegen (24) ist also w Imp (17 Gen r) in P beweisbar67 (um so mehr x-beweisbar). Wäre
nun
v x-beweisbar, so wäre auch 17 Gen r x-beweisbar und daraus würde nach (23) folgen, daß x nicht widerspruchsfrei ist.

Es sei bemerkt, daß auch dieser Beweis konstruktiv ist, d. h. er gestattet, falls ein Beweis aus x für w  vorgelegt ist, einen Widerspruch aus x effektiv herzuleiten. Der ganze Beweis für Satz XI läßt sich  wörtlieh auch auf das Axiomensystem der Mengenlehre M und der klassischen Mathematik68 A übertragen und liefert auch hier das Resultat: Es gibt keinen Widerspruehslosigkeitsbeweis für M bzw. A, der innerhalb von M bzw. A formalisiert werden könnte, vorausgesetzt daß M bzw. A
widerspruchsfrei ist. Es sei ausdrücklich bemerkt, daß Satz XI (und die entsprechenden
Resultate über M, A) in keinem Widerspruch zum Hilbertschen formalistischen Standpunkt stehen. Denn dieser setzt nur die Existenz eines mit finiten Mitteln geführten Widerspruchsfreiheitsbeweises
voraus und es wäre denkbar, daß es finite Beweise gibt, die sich in P (bzw. M, A) nicht darstellen lassen.

Da für jede widerspruchsfreie Klasse x, v nicht x-beweisbar ist, so gibt es schon immer dann (aus x)  unentscheidbare Sätze (nämlich w), wenn Neg (w) nicht x-beweisbar ist; m. a. W. man kann in Satz VI

[Seite 198]

die Voraussetzung der v-Widerspruchsfreiheit ersetzen durch die folgende: Die Aussage "x ist
widerspruchsvoll" ist nicht x-beweisbar.
(Man beachte, daß es widerspruchsfreie x gibt, für die diese Aussage x-beweisbar ist.)

Wir haben uns in dieser Arbeit im wesentlichen auf das System P beschränkt und die Anwendungen  auf andere Systeme nur angedeutet. In voller Allgemeinheit werden die Resultate in einer  demnächst erscheinenden Fortsetzung ausgesprochen und bewiesen werden. In dieser Arbeit wird  auch der nur skizzenhaft geführte Beweis von Satz XI ausführlich dargestellt werden.


 
(Eingelangt: 17. XI.
1930.) 



___________


 


Temporary
note: The szmbol,
Á, has been used incorrectly in the above text
and I am to replace it with something like
ʒ´, Ҙ´, or
Ӡ´, whereof the last is probably the best. - Olsnes-Lea, the provider for this!


 
Notes:
 
49  Die Null wird hier und im folgenden immer mit
zu den natarlichen 
Zahlen gerechnet.

50  Das Definiens eines solchen Begriffes muß sich also allein mittels der angeführten Zeichen, Variablen für
natürliche Zahlen x, y, . . . und den Zeiehen 
0, 1 aufbauen (Funktions- und Mengenvariable dürfen nicht vorkommen). (In den Präfixen darf statt x natürlich auch jede andere Zahlvariable stehen.)

51 Es brauchen natürlich nicht alle x1 . . . xn in den ci tatsächlich vorzukommen [vgl. das Beispiel  in Fußnote 27].

52 f bedeutet hier eine Variable, deren Wertbereich die Folgen natürl. Zahlen sind. Mit fk wird das k + 1-te Glied einer Folge f bezeichnet (mit f0 das erste).

53  Das sind diejenigen v-widerspruchsfreien Systeme, welche aus P durch Hinzufügung einer rekursiv definierbaren Klasse von Axiomen entstehen.

54  Vgl. Hilbert-Ackermann, Grundzüge der theoretischen Logik. Im System P sind unter Formeln des engeren Funktionenkalküls diejenigen zu verstehen, welche aus den Formeln des engeren Funktionenkalküls der PM durch die auf S.176 angedeutete Ersetzung der Relationen durch Klassen höheren Typs entstehen.

55  In meiner Arbeit: Die Vollständigkeit der Axiome des logischen Funktionenkalküls, Monatsh. f. Math. u. Phys.  XXXVII, 2, habe ich gezeigt, daß jede Formel des engeren Funktionenkalküls entweder als allgemeingültig  nachweisbar ist oder ein Gegenbeispiel existiert; die Existenz dieses Gegenbeispiels ist aber nach Satz IX nicht immer  nachweisbar (in den angeführten formalen Systemen).

56  D. Hilbert and W. Ackermann rechnen in dem eben zitierten Buch das Zeichen = nicht zum engeren Funktionenkalkül. Es gibt aber zu jeder Formel, in der das Zeichen = vorkommt, eine  solche ohne
dieses Zeichen, die mit der ursprünglichen gleichzeitig erfüllbar ist (vgl. die in  Fußnote 55
) zitierte Arbeit).


57  Und zwar soll der Definitionsbereich immer der ganze Individuenbereich sein.

58  Variable dritter Art dürfen dabei an allen Leerstellen für Individuenvariable stehen, z.B.: y = (x), F(x,  (y)), G [(x, (y)), x] : usw.

59  D.h. die Konjunktion bildet.

60 Ái (i = l .. s) vertreten irgend welche Komplexe der Variablen x1, x2 ... xm, z. B.: x1 x3 x2.

61 Aus Satz X folgt z. B., daß das Fermatsche und das Goldbachsche Problem 1ösbar wären, wenn  man das Entscheidungsproblem des e. F. gelöst hätte.

62 Satz IX gilt natürlich auch für das Axiomensystem der Mengenlehre und dessen Erweiterungen durch rekursiv
definierbare
w-widerspruchsfreie Klassen von Axiomen, da es ja auch in diesen Systemen unentscheidbare Sätze der Form (x) F (x) (F rekursiv) gibt.


63 x ist widerspruchsfrei (abgekürzt als Wid (x)) wird folgendermaßen definiert: Wid (x) ≡ (E x)  [Form (x) & Bewx (x)].

64 Dies folgt, wenn man für x die leere Klasse von Formeln einsetzt.

65 r hängt natürlich (ebenso wie p) von x ab. 66 Von der Definition für "rekursiv" auf Seite 179 bis zum
Beweis von Satz VI inkl.

67 Daß aus (23) auf die Riehtigkeit von v Imp (17 Gen r) geschlossen werden kann, beruht einfach darauf, daß der unentscheidbare Satz 17 Gen r, wie gleich zu Anfang bemerkt, seine eigene Unbeweisbarkeit behauptet.

68 Vgl. J. v. Neumann, Zur Hilbertschen Beweistheorie, Math. Zeitschr. 26, 1927.

The rest is coming (section 3 and 4), wholly translated! Notes are now in.

Hirzel's paper: Hirzel, Martin, 2000, On formally undecidable propositions of Principia Mathematica and related systems I., successful, I think.
 
I am no novice and I hold credits, respects, as achievements, the Fitch presentation of Gödel's Ontological Argument, now damn clear, and for resetting the above mentioned paper totally new and toward completeness myself, countering this paper and envisioning a new angle toward investigations to completeness instead, introducing the two levels of axioms and logical results as basis for this! Cheers!

4 comments:

  1. Note and some pedagogics: The blunt point of Gödel therefore, for these two incompleteness theorems, is that Prime Numbers are ("most likely") infinite, but that there´s no mathematical formula for identifying them and that, as they are wholly unknown in the outset, Prime Numbers themselves *constitute*, at least in part and as phenomenon, these two incompleteness theorems and that, of course, consequently, Gödel claims that the theorems are definitive, truthfully obtained as shown bz his paper, i.e., his use of "proof".

    Additionally, the completed German text is soon to appear, i.e., minutes!

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  2. This version is now (more than before) ready for translation into English, solving the difficult transition from the original PDF document to "copy-and-paste" ready text (most marking correct). Cheers!

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  3. Some deluded sh*theads may think that I'm pushed to write nothing here, but the truth is that I'm occupied with other matters and that I see my victory in already, by going the other way: COMPLETENESS!
    (Excluding notions of infinity by writing the mathematical " 1, 2, 3, 4, 5, ... " where of course "..." is the important, but there are also other ways, and always with the sentence "because the numbers are known, or in the case of prime-numbers (Primzahlen) *calculable*, i.e. the objections to "Finitism" and other.)

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